Private Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht
Seit 2005 gelten für neue Verträge die Regelungen des Alterseinkünftegesetzes. Seit 2012 gilt als frühstes Rentenbeginnalter das 62. Lebensjahr.
Steuervorteil in der Ansparphase
Die Gewinne werden nicht sofort mit der Abgeltungssteuer versteuert. Sie verzögern die Besteuerung und können von der Wiederanlage der Gewinne profitieren.
Soweit Ihre Kapitaleinkünfte Ihren Steuerfreibetrag in Höhe von 800 € bzw. 1600 € bei Eheleuten nicht vollständig ausnutzen ist der Abschluss einer Kapitallebensversicherung steuerlich nachteilhaft. Dies sollte nur in Betracht gezogen werden, wenn andernfalls die Bedingungen für das Halbeinkünfteverfahren nicht erfüllt werden können.
Besteuerung bei Verrentung
Ertragsanteilbesteuerung
Renten aus ungeförderten privaten Rentenversicherungen unterliegen der vorteilhaften Etragsanteilbesteuerung gem. § 22 EStG.
Der Etragsanteil richtet sich nach dem Alter bei Renteneintritt. Der Ertragsanteil ergibt sich nicht aus dem tatsächlichen Ertrag, sondern aus einer gesetzlichen Tabelle. Bei Rentenbeginn mit 60 Jahren liegt der Ertragsanteil beispielsweise bei 22 %, bei 65 Jahren bei 18 %.
Je später der Rentenbeginn, desto geringer der Etragsanteil. Der so ermittelte Ertragsanteil der Rente ist dann mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.
Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!