Unabhängig – gesetzlich garantiert
Honorarberater ist nicht gleich Honorarberater. Der Begriff ist nicht definiert. Entscheidend sind die gesetzlichen Berufsbezeichnungen. Diese sind etwas verwirrend. Es gibt Honorar-Finanzanlageberater und Finanzanlagevermittler sowie Versicherungsberater und Versicherungsvermittler bzw. Versicherungsmakler.
Wir sind als Honorar-Finanzanlageberater und Versicherungsberater zugelassen. Damit haben Sie die gesetzliche Garantie, dass wir wirklich unabhängig beraten. Bei Finanzanlagevermittlern und Versicherungsmakler ist dies nicht gewährleistet.
Für Honorar-Finanzanlageberater ist in § 34h Abs. 3 GewO geregelt, dass diese ausschließlich von Ihren Kunden bezahlt werden dürfen. Eine Überprüfung findet jährlich durch einen Wirtschaftsprüfer statt, damit sichergestellt ist, dass diese Regelung auch eingehalten wird.
Für Versicherungsberater ist in § 34d Abs. 2 GewO geregelt, dass diese ausschließlich von Ihren Kunden bezahlt werden dürfen.