Sie erfahren in diesem Artikel wie Sie Ihre Allianz Lebensversicherung kündigen können. Häufig ist jedoch bei Allianz Lebensversicherungen auch ein Widerspruch möglich. Dieser ist meist günstiger als eine Kündigung und kann auch noch nach einer Kündigung ausgesprochen werden.

Vor- und Nachteile einer vorzeitigen Kündigung

Allgemeine Vorteile

  • Sie müssen keine Beiträge mehr zahlen. Dies können Sie aber auch mit einer Beitragsfreistellung erreichen.
  • Sie erhalten den Rückkaufswert und damit Liquidität.
  • Die Anlage mit garantierter Verzinsung im Anlagestock der Allianz ist für die wenigsten Sparer geeignet. Es handelt sich um eine Anlage mit niedrigem Risiko und daher auch mit relativ niedriger Rendite. Sie können Ihr Geld mit mehr Risiko gewinnbringender anlegen.
  • Weist Ihr Vertrag Verluste auf, können die Verluste steuerlich besser geltend gemacht werden.

Allgemeine Nachteile

  • Der Rückkaufswert ist in der Regel niedriger als das Vertragsguthaben.
  • Es erfolgt keine Schlussbeteiligung an den Überschüssen.
  • Es wird teilweise ein Abschlag zum Schutz der anderen Versicherten vorgenommen.
  • Die Gewinne müssen voll versteuert werden. Gewinne sind die positive Differenz zwischen eingezahlten Beiträgen und der Auszahlung.
  • Bei Verkauf oder Widerspruch erhalten Sie meist eine höhere Auszahlung.

Vorteile der Allianz Lebensversicherung

Die Verzinsung der Allianz Lebensversicherung ist im Vergleich zu anderen Versicherungen eine der höchsten.

2017 2016 2015 2014 2013 2012
2,80 % 3,10 % 3,40 % 3,60 % 3,60 % 4,00 %

Nachteile der Allianz Lebensversicherung

  • Bei fondsgebundenen Tarifen der Allianz Lebensversicherung sind die meisten Fonds mit hohen Verwaltungsgebühren belastet.
  • Die Tarife der Allianz Lebensversicherung sind mit hohen Kosten belastet.
  • Die Tarife sind unflexibel. Insbesondere alte Verträge können nicht an veränderte Lebensumstände angepasst werden.

Wann können Sie Ihre Allianz Lebensversicherung kündigen?

Die Kündigungsbedingungen unterscheiden sich von Tarif zu Tarif. Im Allgemeinen können Sie die Verträge mindestens einmal im Jahr zur Hauptfälligkeit des Beitrags mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten beenden.

Die Regeln für neue Verträge

In den aktuellen Allianz Lebensversicherungen sind folgende Bedingungen vereinbart:

Sie können Ihre Versicherung vor Rentenbeginn zu folgenden Zeitpunkten in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) kündigen:

  • Versicherungen mit laufender Beitragszahlung zum Ende einer Versicherungsperiode;
  • beitragsfreie Versicherungen zum Ende des laufenden Monats

Ihren Vertrag können Sie auch online über das Formular der Allianz kündigen.

Rürup kündigen und wechseln

Eine Besonderheit stellen Rürup-Verträge dar. Hier ist eine vorzeitige Auszahlung nicht vorgesehen. Es gibt allerdings die Möglichkeit den Vertrag zu wechseln. Die Allianz Lebensversicherungen weigert sich fast immer die Kündigung zu akzeptieren und beruft sich auf unwirksame Versicherungsbedingungen. Lesen Sie dazu auch den Artikel Raus aus der Rürup-Rente.

Besteuerung bei Kündigung

Die Besteuerung Ihrer Allianz Lebensversicherung hängt wie bei allen Lebensversicherungen vom Vertragsbeginn ab. Der Erlös aus Vertragen bis 2004 ist steuerfrei, wenn der Vertrag mindestens 12 Jahr lang lief und 5 Jahre lang Beiträge gezahlt wurden. Außerdem mussten 60 % der Beitragssumme als Todesfallleistung vereinbart worden sein.

Bei Verträgen ab 2005 werden die Gewinne mit der Kapitalertragssteuer versteuert. Gewinne sind die Differenz aus eingezahlten Beiträgen und der Auszahlung. Die Gewinne werden nur zur Hälfte versteuert, wenn der Vertrag 12 Jahre lang lief und die Auszahlung nicht vor dem 60. bzw. 62 Lebensjahr erfolgt.

Nicht vorschnell kündigen!

Es ist äußerst wichtig Ihre Allianz Lebensversicherung oder Rentenversicherung nicht vorschnell zu kündigen. Eine Kündigung sollte erst nach sorgfältiger Überlegung in Betracht gezogen werden. Wenn Sie Ihre Allianz Lebensversicherung kündigen, entfallen Anteile an den Schlussüberschüssen und Sie verlieren möglicherweise Steuervorteile.

Prüfen Sie daher, ob eventuell Widerspruch möglich ist und ziehen Sie auch eine Beitragsfreistellung oder den Verkauf in Erwägung. Wenn Sie falsch beraten wurden, können Sie auch gegen den Versicherungsvermittler vorgehen. In den meisten fällen lässt sich so mehr aus Ihrem Vertrag holen.

Beitragsfreistellung

Vergessen Sie nicht, dass Sie Ihre Versicherung auch beitragsfrei stellen können, wenn Sie sich die Beiträge wegen finanzieller Engpässe nicht mehr leisten können. Allerdings ist es oftmals nicht möglich den Vertrag zu reaktivieren. Die Lebensversicherung wird dann mit dem bereits eingezahlten Guthaben fortgeführt.

Lebensversicherung verkaufen

Wie bereits erwähnt fallen bei einer Kündigung die Schlussüberschüsse unter den Tisch. Es kann daher sinnvoll sein, vor der Kündigung auch ein Angebot für den Verkauf einzuholen. So bekommen Sie häufig etwas mehr als bei der Kündigung. Dies ist insbesondere sinnvoll bei Verträgen mit einem Guthaben von ca. 10.000 – 25.000 €.

Widerspruch wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung

Die Allianz Lebensversicherung hat Ihre Kunden bei Verträgen zwischen 1994 und 2007 nicht richtig über das Widerrufs- und Rücktrittsrecht aufgeklärt. Für diese Lebensversicherungen besteht noch heute ein Widerspruchsrecht. Der Widerspruch kann auch noch möglich sein, nachdem Sie Ihre Allianz Lebensversicherung kündigen oder gekündigt haben. Lesen Sie dazu auch den Artikel Lebensversicherung widerrufen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung.

Falschberatung

Wurden Sie beim Abschluss Ihrer Lebensversicherung falsch beraten? Dann können Sie mitunter auch noch heute Schadenersatz von dem Versicherungsvermittler fordern. Seit 2002 muss bei jeder Versicherungsberatung ein Beratungsprotokoll erstellt werden. Infolgedessen kann die Beratung auch noch nach langer Zeit anhand des Protokolls nachvollzogen werden. Steht in dem Beratungsprotokoll nicht viel zu der Beratung, muss der Vermittler substantiiert darlegen, dass er Sie richtig beraten hat.

Viele Versicherungsgesellschaften haben zwischen 1994 und 2007 nicht richtig über das Widerrufs- und Rücktrittsrecht aufgeklärt. Der BGH hat entschieden, dass Sie noch heute Ihre Lebensversicherung widerrufen können. Der Widerspruch führt zur Rückabwicklung des Vertrags. Sie erhalten Ihre gezahlten Beiträge zuzüglich Zinsen unter Berücksichtigung bestimmter Abzüge zurück. Im Ergebnis ist dies meist deutlich mehr als bei einer Kündigung. Der Widerruf ist auch noch nach einer Kündigung möglich.

Lebensversicherung widerrufen ist meist günstiger als Kündigung

Unsere Erfahrung zeigt, dass mit einem Widerspruch meist eine deutliche höhere Auszahlung erzielt werden kann als mit einer Kündigung. Sie erhalten meist 25 – 60 % mehr zurück.

Lebensversicherung widerrufen – diese Verträge sind betroffen

Sie können Ihre Lebensversicherung widerrufen, wenn Sie nicht richtig belehrt wurden. Betroffen sind hauptsächlich Verträge zwischen 29.07.1994 und dem 31.12.2007. Hiervon sind unserer Überprüfung nach ca. 80 % dieser Verträge betroffen. Die Verbraucherzentrale Hamburg hält 60 % der Widerrufsbelehrungen für fehlerhaft. Aber auch danach wurden Versicherungsnehmer vereinzelt nicht richtig belehrt. Die Allianz schätzt, dass bis zu 108 Millionen Versicherungsverträge von dem BGH-Urteil betroffen sind.

Lebensversicherung sowie Rentenversicherung

Es ist grundsätzlich bei allen Lebensversicherungen eine Widerrufsbelehrung erforderlich. Hierzu gehören auch Rentenversicherungen. Sie sind eine besondere Form der Lebensversicherung.

Klassisch sowie fondsgebunden

Es macht keinen Unterschied, ob die Lebensversicherung klassisch verzinst wird oder fondsgebunden ist. Für beide Vertragsarten gelten die selben Regeln.

Rürup, Riester, Direktversicherung sowie privat

Auch die steuerliche Förderung spielt hinsichtlich des Widerrufsrechts keine Rolle. Es ist unwichtig, ob Sie eine Rürup-Rente, Riester-Rente oder eine betriebliche Altersvorsorge im Wege der Direktversicherung haben. Anders als bei einer privaten Lebensversicherung umfasst die Rückabwicklung auch die steuerliche Förderung. Allerdings hängen die unterscheiden steuerlichen Folgen von diversen Faktoren ab. Sie haben in der Regel keinen Steuerabzug, wenn Sie den Vertrag rückabwickeln und mit dem Guthaben zu einem anderen Anbieter wechseln.

Riester-Fondssparpläne und Rürup-Fondssparpläne sind nicht betroffen, da diese keine Lebensversicherung sind.

Berufsunfähigkeitsversicherungen und Risikolebensversicherungen

Teilweise sind Leistung bei Berufsunfähigkeit oder für den Todesfall vereinbart. Der Teil des Beitrags, der für diese Risiken berechnet wurde kann meist nicht einfach zurückverlangt werden.

Laufend sowie gekündigt

Versicherungsnehmer können sowohl einen laufenden als einen beitragsfrei gestellten oder gekündigten Vertrag widerrufen. Der Vertrag kann also auch noch rückabgewickelt werden, wenn er bereits beendet wurde.

BGH bestätigt ewiges Widerspruchsrecht

Der Bundegerichtshof hat in mehreren Urteilen entschieden, dass vielen Versicherungsnehmern ihr Widerspruchsrecht noch heute zusteht, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. Es ist nicht wie gesetzlich vorgesehen erloschen.
(Urteil vom BGH, 07.05.2014 – IV ZR 76/11, Urteil vom BGH, 29.07.2015 – IV ZR 384/14, Urteil vom BGH, 29.07.2015 – IV ZR 448/14)

Hiervon sind Verträge zwischen 29.07.1994 und dem 31.12.2007 betroffen. Ein Vertrag wurde auch dann gültig, wenn die Unterlagen dem Kunden erst nach seinem Antrag zur Verfügung gestellt wurden. Der Kunde hatte dann 14 Widerspruchsrecht. Seit 08.12.2004 sind es bei Lebensversicherungen sogar 30 Tage Widerspruchsrecht. Diese Frist beginnt erst zu laufen, wenn der Kunde ordentlich über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Auch bei einer Fehlerhaften Belehrung erlosch das Widerspruchsrecht ein Jahr nach Zahlung der ersten Versicherungsprämie gem. § 5a Absatz 2 Satz 4 VVG a.F.. Diese Jahresfrist hat der BGH verworfen. Demnach kann der Versicherungsnehmer seinen Vertrag weiterhin widerrufen, wenn er nicht richtig belehrt worden ist.

Die häufigsten Fehler

In den meisten Fällen wurde dem Kunden zwar eine Widerspruchsbelehrung zugeschickt, jedoch war diese fehlerhaft. Hier erfahren Sie, was die häufigsten Fehler sind. Bei Verträgen mit sind die Chancen recht hoch.

Nicht hervorgehoben

Die Widerspruchsbelehrung ist nicht deutlich hervorgehoben. Sie muss sich deutlich vom übrigen Text abheben und darf nicht in den Versicherungsbedingungen untergehen. (BGH, 24.02.2016 – IV ZR 512/14)

First nicht korrekt

Häufig ist wird in der Belehrung nicht darauf hingewiesen, dass das Absenden des Widerspruch ausreichend ist um die 30 tägige (bzw. bei Verträgen vor 08.12.2004 die 14 tägige) Frist zu wahren. Die Erklärung muss nicht innerhalb der Frist bei der Versicherungsgesellschaft ankommen.

Schriftform nicht erforderlich

Bei Verträgen ab dem Jahr 2002 ist der Widerspruch in Textform ausreichend. Die Schriftform ist nicht erforderlich. Demnach ist auch ein Widerspruch per E-Mail ausreichend. Darauf musste ebenfalls hingewiesen werden. (BGH, 14.10.2015 – IV ZR 211/14)

Höhe der Rückzahlung

Wenn Sie Ihre Lebensversicherung widerrufen, erhalten Sie die gezahlten Beiträge zurück. Darüberhinaus erhalten Sie Zinsen. Die Höhe der Zinsen richtet sich noch dem, was die Versicherungsgesellschaft erwirtschaftet hat. Es muss also individuell berechnet werden. Gerade bei alten Verträgen machen die Zinsen einen Großteil der Rückzahlung aus.

Es kann leider leider nicht einfach der Zinssatz gem. § 288 BGB in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz angesetzt werden. Die Gewinne des Versicherers müssen nachgewiesen werden. (BGH, 11.11.2015 – IV ZR 513/14)

Das Oberlandesgericht Stuttgart stellte auf die Geschäftsberichte der relevanten Jahre ab und rechnete mit dem durchschnittlichen Zinssatz von 4,02 Prozent. (OLG Stuttgart, 23.10.2014 – 7 U 54/14)

Das darf nicht abgezogen werden

  • Abschlusskosten
  • Verwaltungskosten
  • Rantenzahlung

Diese Kosten werden abgezogen

  • Rückkaufswert
  • Risikokosten
  • Steuern
  • Fondsverluste
  • Ausgezahlte Beträge

Fazit

In den meisten Fällen können Sie noch heute Ihre Lebensversicherung widerrufen werden. Die Begründung ist vielschichtig und die Berechnung der Höhe der Rückzahlung ist kompliziert.

Unser Angebot

Gerne geben wir Ihnen kostenfrei und unverbindlich eine erste Einschätzung zu Ihren Chancen und der Höhe der Rückzahlung. Wir erstellen ein versicherungsmathematisches Gutachten und übernehmen die Rückabwicklung mit dem Versicherer. Lassen Sie Ihren Vertrag jetzt prüfen!

Seit 2005 gelten für neue Verträge die Regelungen des Alterseinkünftegesetzes. Seit 2012 gilt als frühstes Rentenbeginnalter das 62. Lebensjahr.

Steuervorteil in der Ansparphase

Die Gewinne werden nicht sofort mit der Abgeltungssteuer versteuert. Sie verzögern die Besteuerung und können von der Wiederanlage der Gewinne profitieren.

Soweit Ihre Kapitaleinkünfte Ihren Steuerfreibetrag in Höhe von 800 € bzw. 1600 € bei Eheleuten nicht vollständig ausnutzen ist der Abschluss einer Kapitallebensversicherung steuerlich nachteilhaft. Dies sollte nur in Betracht gezogen werden, wenn andernfalls die Bedingungen für das Halbeinkünfteverfahren nicht erfüllt werden können.

Besteuerung bei Verrentung

Ertragsanteilbesteuerung

Renten aus ungeförderten privaten Rentenversicherungen unterliegen der vorteilhaften Etragsanteilbesteuerung gem. § 22 EStG.

Der Etragsanteil richtet sich nach dem Alter bei Renteneintritt. Der Ertragsanteil ergibt sich nicht aus dem tatsächlichen Ertrag, sondern aus einer gesetzlichen Tabelle. Bei Rentenbeginn mit 60 Jahren liegt der Ertragsanteil beispielsweise bei 22 %, bei 65 Jahren bei 18 %.

Je später der Rentenbeginn, desto geringer der Etragsanteil. Der so ermittelte Ertragsanteil der Rente ist dann mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.

Bei Beginn der Rente vollendetes Lebensjahr des Rentenberechtigten Ertragsanteil in %
0 bis 1 59
2 bis 3 58
4 bis 5 57
6 bis 8 56
9 bis 10 55
11 bis 12 54
13 bis 14 53
15 bis 16 52
17 bis 18 51
19 bis 20 50
21 bis 22 49
23 bis 24 48
25 bis 26 47
27 46
28 bis 29 45
30 bis 31 44
32 43
33 bis 34 42
35 41
36 bis 37 40
38 39
39 bis 40 38
41 37
42 36
43 bis 44 35
45 34
46 bis 47 33
48 32
49 31
50 30
51 bis 52 29
53 28
54 27
55 bis 56 26
57 25
58 24
59 23
60 bis 61 22
62 21
63 20
64 19
65 bis 66 18
67 17
68 16
69 bis 70 15
71 14
72 bis 73 13
74 12
75 11
76 bis 77 10
78 bis 79  9
80  8
81 bis 82  7
83 bis 84  6
85 bis 87  5
88 bis 91  4
92 bis 93  3
94 bis 96  2
ab 97  1