Die Kosten von Lebensversicherungen sind leider fast immer intransparent. Versicherungsgesellschaften müssen die Kosten mittlerweile vor Abschluss einer neuen Lebensversicherung offenlegen, allerdings nur in der Summe. Die genaue Zusammensetzung der Kosten einer Lebensversicherung müssen die Versicherer nicht offenlegen – sie bleibt meist im Verborgenen.

Dieser Artikel beschreibt die Kosten von Rentenversicherungen und Kapital-Lebensversicherungen, nicht jedoch von Risiko-Lebensversicherungen. Somit werden alle Lebensversicherungen beschrieben, die der Altersvorsorge dienen sollen.

Zusammensetzung von Kosten der Lebensversicherung

Die Gesamtkosten von Lebensversicherungen setzten sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Sie bestehen hauptsächlich aus Abschluss- und Vertriebskosten, beitragsabhängige Kosten, Stückkosten und Kosten auf das Guthaben. Der Versicherungsmathematiker spricht hier von Alpha-, Beta-, Gamma- und Kappa-Kosten.

Abschluss- und Vertriebskosten

Unter „Abschluss- und Vertriebskosten“ fallen die Provisionen, die die Versicherungsgesellschaft an Ihre Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler für die Vermittlung von einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung zahlt. Die Kosten werden gezillmert, das heißt Provisionen werden auf die Beiträge der gesamten Laufzeit berechnet, aber schon in den ersten Jahren Abgerechnet. Diese Berechnungsmethode sorgt dafür, dass Lebensversicherungen in den ersten Jahren Verlusteaufweisen.

Früher wurden diese Provisionen in Höhe von 4-6 % auf die ersten 2-5 Jahre verteilt. Diese Kosten sind mittlerweile gesetzlich begrenzt und wurden im Jahr 2015 von 4 % auf maximal 2,5 % gesenkt. Sie werden bezogen auf die Summe aller Beiträge (Beitragssumme) berechnet und anschließend auf die ersten 5 Jahre der Vertragslaufzeit verteilt.

Die Provisionen fallen regelmäßig erneut bei einer Beitragserhöhung an. Wenn eine sogenannte Dynamik vereinbart wurde, erhöht sich der Beitrag automatisch. Meist geschieht dies einmal im Jahr. Hierdurch erhöht sich auch die Beitragssumme und die Provision wird auch die Erhöhung berechnet.

Bei sogenannten Honorartarifen oder Netto-Policen, welche wir unseren Kunden empfehlen, entfallen diese Provisionen. Dafür zahlen Sie ein faires Beratungshonorar.

Beitragsabhängige Kosten

Es werden Kosten auf jeden eingezahlten Beitrag belasten. Sie liegen in der Regel zwischen 1-3 %. Im Schnitt liegen diese Kosten bei 2,75 %. Bei 100 € Beitrag werden also 2,75 € abgezogen. Selten wird auch ein fester Betrag berechnet (z.B. 2 € je Beitragszahlung).

Für einmalige Zuzahlungen werden die reduziert, z.B. 1 % statt 2 %. Insofern können Zuzahlungen günstiger sein als ein regelmäßiger Beitrag.

Unterjährigkeitszuschlag

Der Unterjährigkeitszuschlag kommt häufig noch zu den beitragsabhängigen Kosten hinzu. Bei einigen Lebensversicherungen wird der Beitrag jährlich berechnet. Wenn Sie den Beitrag monatlich anstatt jährlich zahlen möchten, verlangt die Versicherungsgesellschaft einen teuren Zuschlag – den Unterjährigkeitszuschlag. Der Unterjährigkeitszuschlag liegt meist bei 4-8 % p.a.. Die effektiven Kosten sind vergleichbar mit der Überziehung Ihres Girokontos. Diese Beispielrechnung zeigt die effektive Verzinsung von 13,726 % p.a. bei einem Beitrag von 100 € mit 6 % p.a. Unterjährigkeitszuschlag.

Falls in Ihrer Lebensversicherung ein Unterjährigkeitszuschlag vereinbart ist, können Sie diese Gebühren ganz einfach vermeiden, indem Sie die Zahlweise auf einen Jahresbeitrag umstellen. Selbst wenn sie dafür Ihren Dispokredit ausnutzen müssen, ist dies meist günstiger.

Stückkosten

Stückkosten sind eine jährliche Pauschale. Sie wird je Vertrag berechnet – quasi pro Stück. Bei mehreren Verträgen wird diese Pauschale mehrmals berechnet. Das trifft häufig schon zu, wenn Sie einen extra Betrag einzahlen.

Die Stückkosten liegen in der Regel jährlichen zwischen 8 und 60 €. Meist betragen Sie 24 € jährlich.

Kosten auf das Guthaben

Für die Verwaltung des Guthabens berechnet die Versicherungsgesellschaft jährlichen einen Prozentsatz. Dieser liegt in der Regel bei 0,2-0,6 % p.a. auf das Vertragsguthaben. Bei klassischen Lebensversicherungen ist dieser etwas niedriger als bei fondsgebundenen Lebensversicherungen. Im Schnitt liegt diese Gebühr bei klassischen Guthaben bei 0,2 % p.a. und bei fondsgebundenen Guthaben bei 0,3 % p.a..

Fondsgebühren

Bei einer klassischen Lebensversicherung legt die Versicherungsgesellschaft das Geld Ihrer Kunden selbst unter engen Vorschriften am Kapitalmarkt an. Ein fondsgebundene Lebensversicherung ermöglicht es am gesamten Kapitalmarkt zu partizipieren. Mitunter liegt die höchste Kostenbelastung von Lebensversicherung bei den Fondsgebühren.

Die Fondsgebühren liegen bei klassischen Investmentfonds bei ca. 2 % p.a. Kostengünstige ETFs oder Investmentfonds liegen bei 0,1-0,6 % p.a. und können damit die Kostenlast drastisch reduzieren. Leider bieten die wenigsten Versicherungsgesellschaften geeignete Fonds an, es gibt dennoch eine ausreichende Auswahl an Tarifen.

Auch für den Wechsel der Fonds können Gebühren entstehen. Diese sind häufig bis zu einer gewissen Anzahl im Jahr kostenlos. Darüberhinaus liegen die Kosten meist bei ca. 10 €.

Besondere Anlässe

Einige Versicherungsgesellschaften berechnen für die Bearbeitung besonderer Anlässe eine Gebühr. Diese beträgt regelmäßig 50-150 €. Zu den Anlässen gehören unter anderem Kündigung und Übertragung des Guthabens, Versorgungsausgleich bei Ehescheidung, Ersatz des Versicherungsscheins.

Risikokosten

Je nach vertraglicher Ausgestaltung der Lebensversicherung sind Risiken wie Todesfall oder Berufsunfähigkeit während der Ansparphase mitversichert. Die entsprechenden Versicherungskosten hängen von verschiedenen Faktoren ab und können stark variieren. Ausschlaggebend ist besonders das Alter und der Beginn des Vertrags.

Kostenangaben in der Lebensversicherung

Leider sind die Versicherungsgesellschaften nicht dazu verpflichtet die Kostenstruktur offenzulegen. Immer mehr Versicherungsgesellschaften schaffen mehr Transparenz indem Sie die Kosten im Vertrag angeben. Bei alten Verträge bleibt es jedoch häufig ungewiss.

Die Angabe der sogenannte Total Expense Ratio (TER) für den Vergleich von Lebensversicherungen ist insofern auch nicht hilfreich, da die Berechnung nicht ausreichend definiert ist. So können die Überschüsse und Fondsgebühren einberechnet werden oder auch nicht. Durch unterschiedliche Berechnungen der Versicherungsgesellschaften ist die TER einzelner Tarife nicht vergleichbar. Dennoch kann die TER als grober Indikator genutzt werden.

Fazit

Die Zusammensetzung der Kosten ist komplex und wird oft nicht offengelegt. Es gibt diverse Kostenpositionen. Vermeiden Sie unnötige Kosten wie den Unterjährigkeitszuschlag. Die Angaben der Versicherungsgesellschaften sind nur schwer miteinander vergleichbar.

Unser Angebot

Mit einer versicherungsmathematischen Analyse können wir auch nicht angegebene Kosten herausfinden. So können wir für Sie Ihren alten Vertrag auf die tatsächlichen Gesamtkosten und Rentabilität prüfen. Gerne empfehlen wir Ihnen auch einen kostengünstigen Vertrag und beraten Sie zu den nicht zu vernachlässigenden Vertragsbedingungen.

Sie erfahren in diesem Artikel wie Sie Ihre Allianz Lebensversicherung kündigen können. Häufig ist jedoch bei Allianz Lebensversicherungen auch ein Widerspruch möglich. Dieser ist meist günstiger als eine Kündigung und kann auch noch nach einer Kündigung ausgesprochen werden.

Vor- und Nachteile einer vorzeitigen Kündigung

Allgemeine Vorteile

  • Sie müssen keine Beiträge mehr zahlen. Dies können Sie aber auch mit einer Beitragsfreistellung erreichen.
  • Sie erhalten den Rückkaufswert und damit Liquidität.
  • Die Anlage mit garantierter Verzinsung im Anlagestock der Allianz ist für die wenigsten Sparer geeignet. Es handelt sich um eine Anlage mit niedrigem Risiko und daher auch mit relativ niedriger Rendite. Sie können Ihr Geld mit mehr Risiko gewinnbringender anlegen.
  • Weist Ihr Vertrag Verluste auf, können die Verluste steuerlich besser geltend gemacht werden.

Allgemeine Nachteile

  • Der Rückkaufswert ist in der Regel niedriger als das Vertragsguthaben.
  • Es erfolgt keine Schlussbeteiligung an den Überschüssen.
  • Es wird teilweise ein Abschlag zum Schutz der anderen Versicherten vorgenommen.
  • Die Gewinne müssen voll versteuert werden. Gewinne sind die positive Differenz zwischen eingezahlten Beiträgen und der Auszahlung.
  • Bei Verkauf oder Widerspruch erhalten Sie meist eine höhere Auszahlung.

Vorteile der Allianz Lebensversicherung

Die Verzinsung der Allianz Lebensversicherung ist im Vergleich zu anderen Versicherungen eine der höchsten.

2017 2016 2015 2014 2013 2012
2,80 % 3,10 % 3,40 % 3,60 % 3,60 % 4,00 %

Nachteile der Allianz Lebensversicherung

  • Bei fondsgebundenen Tarifen der Allianz Lebensversicherung sind die meisten Fonds mit hohen Verwaltungsgebühren belastet.
  • Die Tarife der Allianz Lebensversicherung sind mit hohen Kosten belastet.
  • Die Tarife sind unflexibel. Insbesondere alte Verträge können nicht an veränderte Lebensumstände angepasst werden.

Wann können Sie Ihre Allianz Lebensversicherung kündigen?

Die Kündigungsbedingungen unterscheiden sich von Tarif zu Tarif. Im Allgemeinen können Sie die Verträge mindestens einmal im Jahr zur Hauptfälligkeit des Beitrags mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten beenden.

Die Regeln für neue Verträge

In den aktuellen Allianz Lebensversicherungen sind folgende Bedingungen vereinbart:

Sie können Ihre Versicherung vor Rentenbeginn zu folgenden Zeitpunkten in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) kündigen:

  • Versicherungen mit laufender Beitragszahlung zum Ende einer Versicherungsperiode;
  • beitragsfreie Versicherungen zum Ende des laufenden Monats

Ihren Vertrag können Sie auch online über das Formular der Allianz kündigen.

Rürup kündigen und wechseln

Eine Besonderheit stellen Rürup-Verträge dar. Hier ist eine vorzeitige Auszahlung nicht vorgesehen. Es gibt allerdings die Möglichkeit den Vertrag zu wechseln. Die Allianz Lebensversicherungen weigert sich fast immer die Kündigung zu akzeptieren und beruft sich auf unwirksame Versicherungsbedingungen. Lesen Sie dazu auch den Artikel Raus aus der Rürup-Rente.

Besteuerung bei Kündigung

Die Besteuerung Ihrer Allianz Lebensversicherung hängt wie bei allen Lebensversicherungen vom Vertragsbeginn ab. Der Erlös aus Vertragen bis 2004 ist steuerfrei, wenn der Vertrag mindestens 12 Jahr lang lief und 5 Jahre lang Beiträge gezahlt wurden. Außerdem mussten 60 % der Beitragssumme als Todesfallleistung vereinbart worden sein.

Bei Verträgen ab 2005 werden die Gewinne mit der Kapitalertragssteuer versteuert. Gewinne sind die Differenz aus eingezahlten Beiträgen und der Auszahlung. Die Gewinne werden nur zur Hälfte versteuert, wenn der Vertrag 12 Jahre lang lief und die Auszahlung nicht vor dem 60. bzw. 62 Lebensjahr erfolgt.

Nicht vorschnell kündigen!

Es ist äußerst wichtig Ihre Allianz Lebensversicherung oder Rentenversicherung nicht vorschnell zu kündigen. Eine Kündigung sollte erst nach sorgfältiger Überlegung in Betracht gezogen werden. Wenn Sie Ihre Allianz Lebensversicherung kündigen, entfallen Anteile an den Schlussüberschüssen und Sie verlieren möglicherweise Steuervorteile.

Prüfen Sie daher, ob eventuell Widerspruch möglich ist und ziehen Sie auch eine Beitragsfreistellung oder den Verkauf in Erwägung. Wenn Sie falsch beraten wurden, können Sie auch gegen den Versicherungsvermittler vorgehen. In den meisten fällen lässt sich so mehr aus Ihrem Vertrag holen.

Beitragsfreistellung

Vergessen Sie nicht, dass Sie Ihre Versicherung auch beitragsfrei stellen können, wenn Sie sich die Beiträge wegen finanzieller Engpässe nicht mehr leisten können. Allerdings ist es oftmals nicht möglich den Vertrag zu reaktivieren. Die Lebensversicherung wird dann mit dem bereits eingezahlten Guthaben fortgeführt.

Lebensversicherung verkaufen

Wie bereits erwähnt fallen bei einer Kündigung die Schlussüberschüsse unter den Tisch. Es kann daher sinnvoll sein, vor der Kündigung auch ein Angebot für den Verkauf einzuholen. So bekommen Sie häufig etwas mehr als bei der Kündigung. Dies ist insbesondere sinnvoll bei Verträgen mit einem Guthaben von ca. 10.000 – 25.000 €.

Widerspruch wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung

Die Allianz Lebensversicherung hat Ihre Kunden bei Verträgen zwischen 1994 und 2007 nicht richtig über das Widerrufs- und Rücktrittsrecht aufgeklärt. Für diese Lebensversicherungen besteht noch heute ein Widerspruchsrecht. Der Widerspruch kann auch noch möglich sein, nachdem Sie Ihre Allianz Lebensversicherung kündigen oder gekündigt haben. Lesen Sie dazu auch den Artikel Lebensversicherung widerrufen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung.

Falschberatung

Wurden Sie beim Abschluss Ihrer Lebensversicherung falsch beraten? Dann können Sie mitunter auch noch heute Schadenersatz von dem Versicherungsvermittler fordern. Seit 2002 muss bei jeder Versicherungsberatung ein Beratungsprotokoll erstellt werden. Infolgedessen kann die Beratung auch noch nach langer Zeit anhand des Protokolls nachvollzogen werden. Steht in dem Beratungsprotokoll nicht viel zu der Beratung, muss der Vermittler substantiiert darlegen, dass er Sie richtig beraten hat.

Viele Versicherungsgesellschaften haben zwischen 1994 und 2007 nicht richtig über das Widerrufs- und Rücktrittsrecht aufgeklärt. Der BGH hat entschieden, dass Sie noch heute Ihre Lebensversicherung widerrufen können. Der Widerspruch führt zur Rückabwicklung des Vertrags. Sie erhalten Ihre gezahlten Beiträge zuzüglich Zinsen unter Berücksichtigung bestimmter Abzüge zurück. Im Ergebnis ist dies meist deutlich mehr als bei einer Kündigung. Der Widerruf ist auch noch nach einer Kündigung möglich.

Lebensversicherung widerrufen ist meist günstiger als Kündigung

Unsere Erfahrung zeigt, dass mit einem Widerspruch meist eine deutliche höhere Auszahlung erzielt werden kann als mit einer Kündigung. Sie erhalten meist 25 – 60 % mehr zurück.

Lebensversicherung widerrufen – diese Verträge sind betroffen

Sie können Ihre Lebensversicherung widerrufen, wenn Sie nicht richtig belehrt wurden. Betroffen sind hauptsächlich Verträge zwischen 29.07.1994 und dem 31.12.2007. Hiervon sind unserer Überprüfung nach ca. 80 % dieser Verträge betroffen. Die Verbraucherzentrale Hamburg hält 60 % der Widerrufsbelehrungen für fehlerhaft. Aber auch danach wurden Versicherungsnehmer vereinzelt nicht richtig belehrt. Die Allianz schätzt, dass bis zu 108 Millionen Versicherungsverträge von dem BGH-Urteil betroffen sind.

Lebensversicherung sowie Rentenversicherung

Es ist grundsätzlich bei allen Lebensversicherungen eine Widerrufsbelehrung erforderlich. Hierzu gehören auch Rentenversicherungen. Sie sind eine besondere Form der Lebensversicherung.

Klassisch sowie fondsgebunden

Es macht keinen Unterschied, ob die Lebensversicherung klassisch verzinst wird oder fondsgebunden ist. Für beide Vertragsarten gelten die selben Regeln.

Rürup, Riester, Direktversicherung sowie privat

Auch die steuerliche Förderung spielt hinsichtlich des Widerrufsrechts keine Rolle. Es ist unwichtig, ob Sie eine Rürup-Rente, Riester-Rente oder eine betriebliche Altersvorsorge im Wege der Direktversicherung haben. Anders als bei einer privaten Lebensversicherung umfasst die Rückabwicklung auch die steuerliche Förderung. Allerdings hängen die unterscheiden steuerlichen Folgen von diversen Faktoren ab. Sie haben in der Regel keinen Steuerabzug, wenn Sie den Vertrag rückabwickeln und mit dem Guthaben zu einem anderen Anbieter wechseln.

Riester-Fondssparpläne und Rürup-Fondssparpläne sind nicht betroffen, da diese keine Lebensversicherung sind.

Berufsunfähigkeitsversicherungen und Risikolebensversicherungen

Teilweise sind Leistung bei Berufsunfähigkeit oder für den Todesfall vereinbart. Der Teil des Beitrags, der für diese Risiken berechnet wurde kann meist nicht einfach zurückverlangt werden.

Laufend sowie gekündigt

Versicherungsnehmer können sowohl einen laufenden als einen beitragsfrei gestellten oder gekündigten Vertrag widerrufen. Der Vertrag kann also auch noch rückabgewickelt werden, wenn er bereits beendet wurde.

BGH bestätigt ewiges Widerspruchsrecht

Der Bundegerichtshof hat in mehreren Urteilen entschieden, dass vielen Versicherungsnehmern ihr Widerspruchsrecht noch heute zusteht, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. Es ist nicht wie gesetzlich vorgesehen erloschen.
(Urteil vom BGH, 07.05.2014 – IV ZR 76/11, Urteil vom BGH, 29.07.2015 – IV ZR 384/14, Urteil vom BGH, 29.07.2015 – IV ZR 448/14)

Hiervon sind Verträge zwischen 29.07.1994 und dem 31.12.2007 betroffen. Ein Vertrag wurde auch dann gültig, wenn die Unterlagen dem Kunden erst nach seinem Antrag zur Verfügung gestellt wurden. Der Kunde hatte dann 14 Widerspruchsrecht. Seit 08.12.2004 sind es bei Lebensversicherungen sogar 30 Tage Widerspruchsrecht. Diese Frist beginnt erst zu laufen, wenn der Kunde ordentlich über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Auch bei einer Fehlerhaften Belehrung erlosch das Widerspruchsrecht ein Jahr nach Zahlung der ersten Versicherungsprämie gem. § 5a Absatz 2 Satz 4 VVG a.F.. Diese Jahresfrist hat der BGH verworfen. Demnach kann der Versicherungsnehmer seinen Vertrag weiterhin widerrufen, wenn er nicht richtig belehrt worden ist.

Die häufigsten Fehler

In den meisten Fällen wurde dem Kunden zwar eine Widerspruchsbelehrung zugeschickt, jedoch war diese fehlerhaft. Hier erfahren Sie, was die häufigsten Fehler sind. Bei Verträgen mit sind die Chancen recht hoch.

Nicht hervorgehoben

Die Widerspruchsbelehrung ist nicht deutlich hervorgehoben. Sie muss sich deutlich vom übrigen Text abheben und darf nicht in den Versicherungsbedingungen untergehen. (BGH, 24.02.2016 – IV ZR 512/14)

First nicht korrekt

Häufig ist wird in der Belehrung nicht darauf hingewiesen, dass das Absenden des Widerspruch ausreichend ist um die 30 tägige (bzw. bei Verträgen vor 08.12.2004 die 14 tägige) Frist zu wahren. Die Erklärung muss nicht innerhalb der Frist bei der Versicherungsgesellschaft ankommen.

Schriftform nicht erforderlich

Bei Verträgen ab dem Jahr 2002 ist der Widerspruch in Textform ausreichend. Die Schriftform ist nicht erforderlich. Demnach ist auch ein Widerspruch per E-Mail ausreichend. Darauf musste ebenfalls hingewiesen werden. (BGH, 14.10.2015 – IV ZR 211/14)

Höhe der Rückzahlung

Wenn Sie Ihre Lebensversicherung widerrufen, erhalten Sie die gezahlten Beiträge zurück. Darüberhinaus erhalten Sie Zinsen. Die Höhe der Zinsen richtet sich noch dem, was die Versicherungsgesellschaft erwirtschaftet hat. Es muss also individuell berechnet werden. Gerade bei alten Verträgen machen die Zinsen einen Großteil der Rückzahlung aus.

Es kann leider leider nicht einfach der Zinssatz gem. § 288 BGB in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz angesetzt werden. Die Gewinne des Versicherers müssen nachgewiesen werden. (BGH, 11.11.2015 – IV ZR 513/14)

Das Oberlandesgericht Stuttgart stellte auf die Geschäftsberichte der relevanten Jahre ab und rechnete mit dem durchschnittlichen Zinssatz von 4,02 Prozent. (OLG Stuttgart, 23.10.2014 – 7 U 54/14)

Das darf nicht abgezogen werden

  • Abschlusskosten
  • Verwaltungskosten
  • Rantenzahlung

Diese Kosten werden abgezogen

  • Rückkaufswert
  • Risikokosten
  • Steuern
  • Fondsverluste
  • Ausgezahlte Beträge

Fazit

In den meisten Fällen können Sie noch heute Ihre Lebensversicherung widerrufen werden. Die Begründung ist vielschichtig und die Berechnung der Höhe der Rückzahlung ist kompliziert.

Unser Angebot

Gerne geben wir Ihnen kostenfrei und unverbindlich eine erste Einschätzung zu Ihren Chancen und der Höhe der Rückzahlung. Wir erstellen ein versicherungsmathematisches Gutachten und übernehmen die Rückabwicklung mit dem Versicherer. Lassen Sie Ihren Vertrag jetzt prüfen!