Lebensversicherung widerrufen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung
Viele Versicherungsgesellschaften haben zwischen 1994 und 2007 nicht richtig über das Widerrufs- und Rücktrittsrecht aufgeklärt. Der BGH hat entschieden, dass Sie noch heute Ihre Lebensversicherung widerrufen können. Der Widerspruch führt zur Rückabwicklung des Vertrags. Sie erhalten Ihre gezahlten Beiträge zuzüglich Zinsen unter Berücksichtigung bestimmter Abzüge zurück. Im Ergebnis ist dies meist deutlich mehr als bei einer Kündigung. Der Widerruf ist auch noch nach einer Kündigung möglich.
Lebensversicherung widerrufen ist meist günstiger als Kündigung
Unsere Erfahrung zeigt, dass mit einem Widerspruch meist eine deutliche höhere Auszahlung erzielt werden kann als mit einer Kündigung. Sie erhalten meist 25 – 60 % mehr zurück.
Lebensversicherung widerrufen – diese Verträge sind betroffen
Sie können Ihre Lebensversicherung widerrufen, wenn Sie nicht richtig belehrt wurden. Betroffen sind hauptsächlich Verträge zwischen 29.07.1994 und dem 31.12.2007. Hiervon sind unserer Überprüfung nach ca. 80 % dieser Verträge betroffen. Die Verbraucherzentrale Hamburg hält 60 % der Widerrufsbelehrungen für fehlerhaft. Aber auch danach wurden Versicherungsnehmer vereinzelt nicht richtig belehrt. Die Allianz schätzt, dass bis zu 108 Millionen Versicherungsverträge von dem BGH-Urteil betroffen sind.
Lebensversicherung sowie Rentenversicherung
Es ist grundsätzlich bei allen Lebensversicherungen eine Widerrufsbelehrung erforderlich. Hierzu gehören auch Rentenversicherungen. Sie sind eine besondere Form der Lebensversicherung.
Klassisch sowie fondsgebunden
Es macht keinen Unterschied, ob die Lebensversicherung klassisch verzinst wird oder fondsgebunden ist. Für beide Vertragsarten gelten die selben Regeln.
Rürup, Riester, Direktversicherung sowie privat
Auch die steuerliche Förderung spielt hinsichtlich des Widerrufsrechts keine Rolle. Es ist unwichtig, ob Sie eine Rürup-Rente, Riester-Rente oder eine betriebliche Altersvorsorge im Wege der Direktversicherung haben. Anders als bei einer privaten Lebensversicherung umfasst die Rückabwicklung auch die steuerliche Förderung. Allerdings hängen die unterscheiden steuerlichen Folgen von diversen Faktoren ab. Sie haben in der Regel keinen Steuerabzug, wenn Sie den Vertrag rückabwickeln und mit dem Guthaben zu einem anderen Anbieter wechseln.
Riester-Fondssparpläne und Rürup-Fondssparpläne sind nicht betroffen, da diese keine Lebensversicherung sind.
Berufsunfähigkeitsversicherungen und Risikolebensversicherungen
Teilweise sind Leistung bei Berufsunfähigkeit oder für den Todesfall vereinbart. Der Teil des Beitrags, der für diese Risiken berechnet wurde kann meist nicht einfach zurückverlangt werden.
Laufend sowie gekündigt
Versicherungsnehmer können sowohl einen laufenden als einen beitragsfrei gestellten oder gekündigten Vertrag widerrufen. Der Vertrag kann also auch noch rückabgewickelt werden, wenn er bereits beendet wurde.
BGH bestätigt ewiges Widerspruchsrecht
Der Bundegerichtshof hat in mehreren Urteilen entschieden, dass vielen Versicherungsnehmern ihr Widerspruchsrecht noch heute zusteht, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. Es ist nicht wie gesetzlich vorgesehen erloschen.
(Urteil vom BGH, 07.05.2014 – IV ZR 76/11, Urteil vom BGH, 29.07.2015 – IV ZR 384/14, Urteil vom BGH, 29.07.2015 – IV ZR 448/14)
Hiervon sind Verträge zwischen 29.07.1994 und dem 31.12.2007 betroffen. Ein Vertrag wurde auch dann gültig, wenn die Unterlagen dem Kunden erst nach seinem Antrag zur Verfügung gestellt wurden. Der Kunde hatte dann 14 Widerspruchsrecht. Seit 08.12.2004 sind es bei Lebensversicherungen sogar 30 Tage Widerspruchsrecht. Diese Frist beginnt erst zu laufen, wenn der Kunde ordentlich über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Auch bei einer Fehlerhaften Belehrung erlosch das Widerspruchsrecht ein Jahr nach Zahlung der ersten Versicherungsprämie gem. § 5a Absatz 2 Satz 4 VVG a.F.. Diese Jahresfrist hat der BGH verworfen. Demnach kann der Versicherungsnehmer seinen Vertrag weiterhin widerrufen, wenn er nicht richtig belehrt worden ist.
Die häufigsten Fehler
In den meisten Fällen wurde dem Kunden zwar eine Widerspruchsbelehrung zugeschickt, jedoch war diese fehlerhaft. Hier erfahren Sie, was die häufigsten Fehler sind. Bei Verträgen mit sind die Chancen recht hoch.
Nicht hervorgehoben
Die Widerspruchsbelehrung ist nicht deutlich hervorgehoben. Sie muss sich deutlich vom übrigen Text abheben und darf nicht in den Versicherungsbedingungen untergehen. (BGH, 24.02.2016 – IV ZR 512/14)
First nicht korrekt
Häufig ist wird in der Belehrung nicht darauf hingewiesen, dass das Absenden des Widerspruch ausreichend ist um die 30 tägige (bzw. bei Verträgen vor 08.12.2004 die 14 tägige) Frist zu wahren. Die Erklärung muss nicht innerhalb der Frist bei der Versicherungsgesellschaft ankommen.
Schriftform nicht erforderlich
Bei Verträgen ab dem Jahr 2002 ist der Widerspruch in Textform ausreichend. Die Schriftform ist nicht erforderlich. Demnach ist auch ein Widerspruch per E-Mail ausreichend. Darauf musste ebenfalls hingewiesen werden. (BGH, 14.10.2015 – IV ZR 211/14)
Höhe der Rückzahlung
Wenn Sie Ihre Lebensversicherung widerrufen, erhalten Sie die gezahlten Beiträge zurück. Darüberhinaus erhalten Sie Zinsen. Die Höhe der Zinsen richtet sich noch dem, was die Versicherungsgesellschaft erwirtschaftet hat. Es muss also individuell berechnet werden. Gerade bei alten Verträgen machen die Zinsen einen Großteil der Rückzahlung aus.
Es kann leider leider nicht einfach der Zinssatz gem. § 288 BGB in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz angesetzt werden. Die Gewinne des Versicherers müssen nachgewiesen werden. (BGH, 11.11.2015 – IV ZR 513/14)
Das Oberlandesgericht Stuttgart stellte auf die Geschäftsberichte der relevanten Jahre ab und rechnete mit dem durchschnittlichen Zinssatz von 4,02 Prozent. (OLG Stuttgart, 23.10.2014 – 7 U 54/14)
Das darf nicht abgezogen werden
- Abschlusskosten
- Verwaltungskosten
- Rantenzahlung
Diese Kosten werden abgezogen
- Rückkaufswert
- Risikokosten
- Steuern
- Fondsverluste
- Ausgezahlte Beträge
Fazit
In den meisten Fällen können Sie noch heute Ihre Lebensversicherung widerrufen werden. Die Begründung ist vielschichtig und die Berechnung der Höhe der Rückzahlung ist kompliziert.
Unser Angebot
Gerne geben wir Ihnen kostenfrei und unverbindlich eine erste Einschätzung zu Ihren Chancen und der Höhe der Rückzahlung. Wir erstellen ein versicherungsmathematisches Gutachten und übernehmen die Rückabwicklung mit dem Versicherer. Lassen Sie Ihren Vertrag jetzt prüfen!
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