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Kosten in der Lebensversicherung und Rentenversicherung

Die Kosten von Lebensversicherungen sind leider fast immer intransparent. Versicherungsgesellschaften müssen die Kosten mittlerweile vor Abschluss einer neuen Lebensversicherung offenlegen, allerdings nur in der Summe. Die genaue Zusammensetzung der Kosten einer Lebensversicherung müssen die Versicherer nicht offenlegen – sie bleibt meist im Verborgenen.

Dieser Artikel beschreibt die Kosten von Rentenversicherungen und Kapital-Lebensversicherungen, nicht jedoch von Risiko-Lebensversicherungen. Somit werden alle Lebensversicherungen beschrieben, die der Altersvorsorge dienen sollen.

Zusammensetzung von Kosten der Lebensversicherung

Die Gesamtkosten von Lebensversicherungen setzten sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Sie bestehen hauptsächlich aus Abschluss- und Vertriebskosten, beitragsabhängige Kosten, Stückkosten und Kosten auf das Guthaben. Der Versicherungsmathematiker spricht hier von Alpha-, Beta-, Gamma- und Kappa-Kosten.

Abschluss- und Vertriebskosten

Unter „Abschluss- und Vertriebskosten“ fallen die Provisionen, die die Versicherungsgesellschaft an Ihre Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler für die Vermittlung von einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung zahlt. Die Kosten werden gezillmert, das heißt Provisionen werden auf die Beiträge der gesamten Laufzeit berechnet, aber schon in den ersten Jahren Abgerechnet. Diese Berechnungsmethode sorgt dafür, dass Lebensversicherungen in den ersten Jahren Verlusteaufweisen.

Früher wurden diese Provisionen in Höhe von 4-6 % auf die ersten 2-5 Jahre verteilt. Diese Kosten sind mittlerweile gesetzlich begrenzt und wurden im Jahr 2015 von 4 % auf maximal 2,5 % gesenkt. Sie werden bezogen auf die Summe aller Beiträge (Beitragssumme) berechnet und anschließend auf die ersten 5 Jahre der Vertragslaufzeit verteilt.

Die Provisionen fallen regelmäßig erneut bei einer Beitragserhöhung an. Wenn eine sogenannte Dynamik vereinbart wurde, erhöht sich der Beitrag automatisch. Meist geschieht dies einmal im Jahr. Hierdurch erhöht sich auch die Beitragssumme und die Provision wird auch die Erhöhung berechnet.

Bei sogenannten Honorartarifen oder Netto-Policen, welche wir unseren Kunden empfehlen, entfallen diese Provisionen. Dafür zahlen Sie ein faires Beratungshonorar.

Beitragsabhängige Kosten

Es werden Kosten auf jeden eingezahlten Beitrag belasten. Sie liegen in der Regel zwischen 1-3 %. Im Schnitt liegen diese Kosten bei 2,75 %. Bei 100 € Beitrag werden also 2,75 € abgezogen. Selten wird auch ein fester Betrag berechnet (z.B. 2 € je Beitragszahlung).

Für einmalige Zuzahlungen werden die reduziert, z.B. 1 % statt 2 %. Insofern können Zuzahlungen günstiger sein als ein regelmäßiger Beitrag.

Unterjährigkeitszuschlag

Der Unterjährigkeitszuschlag kommt häufig noch zu den beitragsabhängigen Kosten hinzu. Bei einigen Lebensversicherungen wird der Beitrag jährlich berechnet. Wenn Sie den Beitrag monatlich anstatt jährlich zahlen möchten, verlangt die Versicherungsgesellschaft einen teuren Zuschlag – den Unterjährigkeitszuschlag. Der Unterjährigkeitszuschlag liegt meist bei 4-8 % p.a.. Die effektiven Kosten sind vergleichbar mit der Überziehung Ihres Girokontos. Diese Beispielrechnung zeigt die effektive Verzinsung von 13,726 % p.a. bei einem Beitrag von 100 € mit 6 % p.a. Unterjährigkeitszuschlag.

Falls in Ihrer Lebensversicherung ein Unterjährigkeitszuschlag vereinbart ist, können Sie diese Gebühren ganz einfach vermeiden, indem Sie die Zahlweise auf einen Jahresbeitrag umstellen. Selbst wenn sie dafür Ihren Dispokredit ausnutzen müssen, ist dies meist günstiger.

Stückkosten

Stückkosten sind eine jährliche Pauschale. Sie wird je Vertrag berechnet – quasi pro Stück. Bei mehreren Verträgen wird diese Pauschale mehrmals berechnet. Das trifft häufig schon zu, wenn Sie einen extra Betrag einzahlen.

Die Stückkosten liegen in der Regel jährlichen zwischen 8 und 60 €. Meist betragen Sie 24 € jährlich.

Kosten auf das Guthaben

Für die Verwaltung des Guthabens berechnet die Versicherungsgesellschaft jährlichen einen Prozentsatz. Dieser liegt in der Regel bei 0,2-0,6 % p.a. auf das Vertragsguthaben. Bei klassischen Lebensversicherungen ist dieser etwas niedriger als bei fondsgebundenen Lebensversicherungen. Im Schnitt liegt diese Gebühr bei klassischen Guthaben bei 0,2 % p.a. und bei fondsgebundenen Guthaben bei 0,3 % p.a..

Fondsgebühren

Bei einer klassischen Lebensversicherung legt die Versicherungsgesellschaft das Geld Ihrer Kunden selbst unter engen Vorschriften am Kapitalmarkt an. Ein fondsgebundene Lebensversicherung ermöglicht es am gesamten Kapitalmarkt zu partizipieren. Mitunter liegt die höchste Kostenbelastung von Lebensversicherung bei den Fondsgebühren.

Die Fondsgebühren liegen bei klassischen Investmentfonds bei ca. 2 % p.a. Kostengünstige ETFs oder Investmentfonds liegen bei 0,1-0,6 % p.a. und können damit die Kostenlast drastisch reduzieren. Leider bieten die wenigsten Versicherungsgesellschaften geeignete Fonds an, es gibt dennoch eine ausreichende Auswahl an Tarifen.

Auch für den Wechsel der Fonds können Gebühren entstehen. Diese sind häufig bis zu einer gewissen Anzahl im Jahr kostenlos. Darüberhinaus liegen die Kosten meist bei ca. 10 €.

Besondere Anlässe

Einige Versicherungsgesellschaften berechnen für die Bearbeitung besonderer Anlässe eine Gebühr. Diese beträgt regelmäßig 50-150 €. Zu den Anlässen gehören unter anderem Kündigung und Übertragung des Guthabens, Versorgungsausgleich bei Ehescheidung, Ersatz des Versicherungsscheins.

Risikokosten

Je nach vertraglicher Ausgestaltung der Lebensversicherung sind Risiken wie Todesfall oder Berufsunfähigkeit während der Ansparphase mitversichert. Die entsprechenden Versicherungskosten hängen von verschiedenen Faktoren ab und können stark variieren. Ausschlaggebend ist besonders das Alter und der Beginn des Vertrags.

Kostenangaben in der Lebensversicherung

Leider sind die Versicherungsgesellschaften nicht dazu verpflichtet die Kostenstruktur offenzulegen. Immer mehr Versicherungsgesellschaften schaffen mehr Transparenz indem Sie die Kosten im Vertrag angeben. Bei alten Verträge bleibt es jedoch häufig ungewiss.

Die Angabe der sogenannte Total Expense Ratio (TER) für den Vergleich von Lebensversicherungen ist insofern auch nicht hilfreich, da die Berechnung nicht ausreichend definiert ist. So können die Überschüsse und Fondsgebühren einberechnet werden oder auch nicht. Durch unterschiedliche Berechnungen der Versicherungsgesellschaften ist die TER einzelner Tarife nicht vergleichbar. Dennoch kann die TER als grober Indikator genutzt werden.

Fazit

Die Zusammensetzung der Kosten ist komplex und wird oft nicht offengelegt. Es gibt diverse Kostenpositionen. Vermeiden Sie unnötige Kosten wie den Unterjährigkeitszuschlag. Die Angaben der Versicherungsgesellschaften sind nur schwer miteinander vergleichbar.

Unser Angebot

Mit einer versicherungsmathematischen Analyse können wir auch nicht angegebene Kosten herausfinden. So können wir für Sie Ihren alten Vertrag auf die tatsächlichen Gesamtkosten und Rentabilität prüfen. Gerne empfehlen wir Ihnen auch einen kostengünstigen Vertrag und beraten Sie zu den nicht zu vernachlässigenden Vertragsbedingungen.

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