Bei der Erstellung Ihrer Finanzplanung sind stets nachfolgende Grundsätze zu beachten.

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Vollständigkeit

Die Finanzplanung beruht auf den Angaben des Kunden. Die Kundendaten werden sinnvoll erfasst und analysiert, um eine Planung zu entwickeln. Die Planung umfasst alle Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten, Einnahmen und Ausgaben, personenbezogene Informationen und die Ziele und Wünsche des Kunden.

Vernetzung

Die einzelnen Daten wirken aufeinander ein. Einzelne Änderungen können sich auf die gesamte Finanzplanung auswirken, insbesondere im Hinblick auf die persönlichen Angaben.

Individualität

Die Finanzplanung wird auf den einzelnen Kunden abgestimmt.

Richtigkeit

Die Finanzplanung wird nach den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen und anerkannten Methoden der Finanzplanung erstellt. Die Finanzplanung kann an sich nicht sicher sein, sondern nur plausibel. Eine zukünftige gesetzliche Änderung kann beachtliche Auswirkungen auf die Finanzplanung haben.

Verständlichkeit

Die Finanzplanung muss vom Kunden verstanden werden. Wir erklären Ihnen die komplexen Zusammenhänge und beantworten Ihre Fragen mit einfachen Worten, damit Sie die Planung nachvollziehen können.

Dokumentationspflicht

Die Finanzplanung wird durch den Finanzplaner dokumentiert und dem Kunden zur Verfügung gestellt.

Berufsgrundsätze

Finanzplaner unterliegen den Berufsgrundsätzen der Vertraulichkeit, Kompetenz, Fortbildung, Professionalität, Objektivität, Neutralität und Integrität.