Es gibt zwei Möglichkeit die Einzahlung in Ihren Riester-Vertrag zu beenden.
- Kündigung des Vertrags
- Beitragfreistellung des Vertrags
Auswirkung einer Kündigung
Bei der Kündigung können Sie sich den sogenannten Rückkaufwert auszahlen lassen oder Sie übertragen Ihr Guthaben auf einen anderen Vertrag.
Die Versicherungen berechnen dafür in den meisten Fällen eine Gebühr (bis zu 200 €). Die Auszahlung des Rückkaufwerts ist förderschädlich, das bedeutet, dass die erhaltenen Zulagen von Ihrem Kapital gestrichen werden und die Steuervergünstigungen zurückverlangt werden. Außerdem fällt auf den Kapitalertrag 25 % Abgeltungssteuer an.
Die Übertragung des Kapitals auf einen anderen Vertrag ist nicht förderschädlich. Achten Sie darauf, dass Sie bei der Kündigung dem alten Anbieter mitteilen, dass Sie das Guthaben nicht ausgezahlt haben möchten, sondern auf einen neuen Vertrag übertragen möchten. Auch wenn Sie einen schlechten Vertrag haben, bedeutet das nicht gleich, dass dieser Vertrag für zukünftige Beiträge ungünstig ist. Bei eine Riester-Rente werden die Abschlusskosten für den Vertrag in den ersten Jahren abbezahlt und nicht über die komplette Laufzeit verteilt, daher lohnt es sich oft nicht den Vertrag zu wechseln, wenn die Abschlusskosten abbezahlt wurden.
Die Übertragung des Guthabens ist geeignet für Sparer die weiter riestern möchten, aber einen besseren Vertrag haben möchten. Von der vorzeitigen Auszahlung des Guthabens ist abzuraten.
Auswirkung einer Beitragsfreistellung
Für die Beitragsfreistellung fallen in der Regel keine Kosten an. Der Vertrag läuft jedoch weiter. Daher fallen weiterhin jährlich Gebühren an. Sie haben allerdings die Möglichkeit den Vertrag wieder aufleben zu lassen.
Diese Variante ist geeignet für Sparer, die nicht mehr riestern möchten, aber die erhaltenen Zulagen nicht verlieren möchten.