Beiträge

Falschberatung vom Finanzberater bzw. vom Versicherungsmakler kommt leider viel zu häufig vor. Meist werden Kunden bei der Beratung Steuervorteile wie bei der Basisrentenversicherung (auch Rürup-Rente genannt) versprochen. Die Nachteile werden jedoch verschwiegen.

Steuervorteile sind an Nachteile geknüpft

Steuervorteile gibt es nicht einfach so. Die steuerliche Förderung der Rürup-Rente ist an bestimmt Bedingungen gebunden. Die Rürup-Rente soll wie die gesetzliche Rentenversicherung einer Rente im Ruhestand dienen. Eine andere Verwendung wird ausgeschlossen, indem es untersagt ist einen Rürup-Vertrag zu beleihen, zu vererben, zu verkaufen oder auszuzahlen. Auch eine einmalige Abfindung zu Rentenbeginn ist nicht möglich. Das bedeutet für den Versicherungsnehmer, dass er an die eingezahlten Beiträge eigentlich nicht mehr rankommt. Die Rente darf frühstens im Alter von 62 Jahren gezahlt werden. Bis Ende 2011 waren auch Verträge mit einem Rentenbeginn ab 60 Jahren möglich.

Urteil wegen Falschberatung

Dennoch gibt es einige Möglichkeiten, wie Sie den Vertrag rückabwickeln oder das Guthaben zumindest an einen besseren oder günstigeren Tarif übertragen können. Unter anderem gibt es die Möglichkeit wegen einer Falschberatung den Vertrag verlustfrei rückabzuwickeln. Im Urteil vom OLG Saarbrücken, 26.02.2014 – AZ. 5 U 64/13 wurde zur Haftung eines Versicherungsmaklers wegen fehlerhafter Beratung über die Nachteile eines Basisrentenversicherungsvertrages (Rürup-Rente) folgendes entschieden:

Macht ein Versicherungsnehmer Schadensersatzansprüche gegen einen Versicherungsmakler wegen fehlerhafter Beratung über die Nachteile eines Basisrentenversicherungsvertrages (fehlende jederzeitige Verfügbarkeit des Kapitals) geltend, muss der Versicherungsmakler substantiiert darlegen, welche Informationen er bei Vertragsanbahnung erteilt hat. Erfüllt darüber hinaus die Beratungsdokumentation keine Hinweise zu einer Aufklärung über diese Nachteile, ist davon auszugehen, dass es an einer solchen Beratung gefehlt hat.

Widerruf oder Wechsel als Alternative

Ohne eine Falschberatung können zumindest wechseln oder widerrufen. Mit einem Wechsel können Sie möglicherweise Kosten sparen und mehr aus Ihrem Vertrag herausholen. Viele Verträge, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden können noch heute widerrufen werden. In diesem Fall erhalten Sie Ihre eingezahlten Beiträge zuzüglich Zinsen zurück.

Fazit

Hat einer Versicherungsmakler Sie nicht über alle Nachteile aufgeklärt und falsch beraten, muss er Ihnen den daraus entstanden Schaden ersetzen. Sie können den Vertrag zwar nicht kündigen, aber auf diesem Weg erhalten Sie die bereits gezahlten Beiträge zuzüglich Zinsen zurück. Dies ist oft mehr als bei einem Widerruf oder einem Vertragswechsel.

Unser Beratungsangebot

Gerne können Sie sich hier an einen unserer Berater wenden, der Sie hierbei unterstützt. Wir geben Ihnen kostenlos und unverbindlich eine erste Einschätzung zu Ihren Optionen.

Die HDI Lebensversicherung darf bestimmte Klauseln aus Ihren Lebensversicherungsverträgen nicht mehr verwenden. Dies hat das LG Köln mit dem Urteil vom 29.01.2014 entschieden (Az. 26 O 317/13). Die Klauseln betreffen die Beitragsfreistellung, die Kündigung und den Stornoabzug. Die Entscheidung ist allerdings nur eine Bestätigung der Rechtsprechung des BGH. Die Versicherer hatten sich bisher geweigert die Rechtsprechung umzusetzen.

Dadurch verlieren Versicherungsnehmer bei einer vorzeitigen Kündigung ihrer Lebensversicherung oder Rentenversicherung nicht mehr so viel Geld. Eventuell steht einem auch rückwirkend ein Anspruch gegen den ehemaligen Versicherer zu, wenn man bereits gekündigt hat.

Gerne überprüfen wir Ihre Ansprüche.

Es gibt zwei Möglichkeit die Einzahlung in Ihren Riester-Vertrag zu beenden.

  1. Kündigung des Vertrags
  2. Beitragfreistellung des Vertrags

Auswirkung einer Kündigung

Bei der Kündigung können Sie sich den sogenannten Rückkaufwert auszahlen lassen oder Sie übertragen Ihr Guthaben auf einen anderen Vertrag.
Die Versicherungen berechnen dafür in den meisten Fällen eine Gebühr (bis zu 200 €). Die Auszahlung des Rückkaufwerts ist förderschädlich, das bedeutet, dass die erhaltenen Zulagen von Ihrem Kapital gestrichen werden und die Steuervergünstigungen zurückverlangt werden. Außerdem fällt auf den Kapitalertrag 25 % Abgeltungssteuer an.
Die Übertragung des Kapitals auf einen anderen Vertrag ist nicht förderschädlich. Achten Sie darauf, dass Sie bei der Kündigung dem alten Anbieter mitteilen, dass Sie das Guthaben nicht ausgezahlt haben möchten, sondern auf einen neuen Vertrag übertragen möchten. Auch wenn Sie einen schlechten Vertrag haben, bedeutet das nicht gleich, dass dieser Vertrag für zukünftige Beiträge ungünstig ist. Bei eine Riester-Rente werden die Abschlusskosten für den Vertrag in den ersten Jahren abbezahlt und nicht über die komplette Laufzeit verteilt, daher lohnt es sich oft nicht den Vertrag zu wechseln, wenn die Abschlusskosten abbezahlt wurden.

Die Übertragung des Guthabens ist geeignet für Sparer die weiter riestern möchten, aber einen besseren Vertrag haben möchten. Von der vorzeitigen Auszahlung des Guthabens ist abzuraten.

Auswirkung einer Beitragsfreistellung

Für die Beitragsfreistellung fallen in der Regel keine Kosten an. Der Vertrag läuft jedoch weiter. Daher fallen weiterhin jährlich Gebühren an. Sie haben allerdings die Möglichkeit den Vertrag wieder aufleben zu lassen.

Diese Variante ist geeignet für Sparer, die nicht mehr riestern möchten, aber die erhaltenen Zulagen nicht verlieren möchten.