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Stornoabzug bei Kündigung ist unzulässig

Die HDI Lebensversicherung darf bestimmte Klauseln aus Ihren Lebensversicherungsverträgen nicht mehr verwenden. Dies hat das LG Köln mit dem Urteil vom 29.01.2014 entschieden (Az. 26 O 317/13). Die Klauseln betreffen die Beitragsfreistellung, die Kündigung und den Stornoabzug. Die Entscheidung ist allerdings nur eine Bestätigung der Rechtsprechung des BGH. Die Versicherer hatten sich bisher geweigert die Rechtsprechung umzusetzen.

Dadurch verlieren Versicherungsnehmer bei einer vorzeitigen Kündigung ihrer Lebensversicherung oder Rentenversicherung nicht mehr so viel Geld. Eventuell steht einem auch rückwirkend ein Anspruch gegen den ehemaligen Versicherer zu, wenn man bereits gekündigt hat.

Gerne überprüfen wir Ihre Ansprüche.

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