Die STELTER Finanzberatung GmbH hat seit dem 01.08.2014 als erster Berliner eine Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater und setzt damit ein klares Zeichen für konsequente Honorarberatung.

Seit dem 01.08.2014 wird zwischen Finanzanlagenvermittler gem. § 34 f GewO und Honorar-Finanzanlagenberater gem. § 34 h GewO unterschieden. Honorar-Finanzanlagenberater ist es verboten Zuwendungen von Dritten anzunehmen. Provisionen fallen nicht an oder werden direkt an den Kunden abgegeben. Verbraucher erhalten durch die Bezeichnung mehr Sicherheit, dass tatsächlich keine Provisionen von Dritten an den Berater fließen. Leider kann sich dennoch weiterhin jeder Honorarberater nennen.