Anlageberatung ist steuerlich absetzbar
Honorare für Anlageberatung können als Werbungskosten steuerlich absetzbar sein. Dazu müssen die Einkünfte aus Kapitalvermögen dem Einkommensteuertarif und nicht der Abgeltungssteuer unliegen oder die Anlagen müssen in eine andere Einkunftsart verlagert werden.
Anlageberatung kann steuerlich absetzbar sein. Dies geht aus dem BMF-Schreiben vom 16.10.1997 als Verwaltungsanweisungen betreffend der Einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Beratungs-, Prozess- und ähnlichen Kosten im Zusammenhang mit Rentenansprüchen hervor.
Anlagen mit Abgeltungssteuer
Grundsätzlich gilt für Einkünfte aus Kapitalvermögen der Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 € und die Kapitalertragssteuer in Höhe von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag. Grundsätzlich können weiteren Werbungskosten nicht geltend gemacht werden. Dies gilt auch für Beratungshonorare. Es gibt allerdings Ausnahmen. Es können die Anschaffungskosten bzw. Transaktionskosten abgezogen werden. All-in-Fees der Banken können bis zu 50% als Transaktionskosten berücksichtigt werden.
Anleger mit geringem Einkommen
Sie haben die Möglichkeit Ihre Einkünfte aus Kapitalvermögen mit Ihrem individuellen Einkommenssteuersatz versteuern zu lassen. Für eine ledige Person ohne Kinder können folgende Aussagen getroffen werden, andernfalls erhöhen sich die Beträge.
Soweit Sie andere Einkünfte als aus Kapitalvermögen haben, die in etwa 15.000 € übersteigen, ist die Anwendung des Einkommensteuertarif in der Regel nicht sinnvoll. Soweit Sie ausschließlich Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielen, kann die Anwendung des Einkommenssteuertarif bis zu einem Einkommen von ca. 50.000 € günstiger sein. Das Finanzamt führt auf formlosen Antrag eine Günstigerprüfung durch.
Wird nicht die Kapitalertragssteuer angewendet, sondern der Einkommenssteuertarif, können alle Werbungskosten abgesetzt werden. Dazu gehört dann auch das Honorar für die Anlageberatung.
Sparerpauschbetrag
Das Beratungshonorar hat leider keine steuerliche Auswirkung, wenn die Summe Ihrer Werbungskosten den Sparerpauschbetrag von 801 € nicht übersteigt. Steuerwirksam sind nur die Ausgaben über den Pauschbetrag hinaus.
Versicherungsmantel
Sie können Ihr Vermögen anstatt in dem steuerlich Rahmen eines Depot innerhalb einer fondsgebundenen Rentenversicherung oder Lebensversicherung anlegen. Es gibt mittlerweile einige Tarife bei denen die Honorare für die Anlageberatung dem Vertragsguthaben entnommen werden können. Die Honorare müssen dann nicht in der Steuererklärung angegeben werden, sondern mindern unmittelbar die Gewinne.
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