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Die sehr hohe Förderung bindet der Staat an enge Bedingungen bezüglich der Verwendung.

Nachgelagerte Besteuerung bedeutet, dass die Beiträge in der Ansparphase steuerlich begünstigt werden, dafür aber in der Auszahlungsphase versteuert werden müssen.

Der zu versteuernde Anteil bei Riester-Verträgen ist der gleiche wie bei der Basisversorgung.

Rente


Monatliche Renten sind nach dem individuellen Steuersatz zu besteuern. Dieser liegt in der Regel in der Auszahlungsphase wesentlich unter dem Steuersatz in der Sparphase.

Kapitalwahlrecht


Zu Beginn der Auszahlungsphase ist es möglich sich bis zu 30 % des Vertragsguthabens auszahlen zu lassen.

Das ausgezahlte Kapital ist im Jahr der Auszahlung zu versteuern. Dadurch kann ein nicht unerheblicher Nachteil gegenüber der monatlichen Rente entstehen.

Kleinstbetragsrente

Eine Kleinstbetragsrente ist eine Rente, die weniger als 1 % der Bezugsgröße gem. § 18 SGB IV beträgt. Für 2011 liegt diese Grenze bei monatlich 25,22 €. Das Vertragsguthaben kann dann vollständig förderunschädlich ausgezahlt werden.

Das ausgezahlte Kapital ist im Jahr der Auszahlung zu versteuern. Dadurch kann ein nicht unerheblicher Nachteil gegenüber der monatlichen Rente entstehen.

Verwendung für eine selbst genutzte Wohnung § 92a EStG


(Altersvorsorge-Eigenheimbetrag)

Es ist möglich bis zu 75 % oder 100 % des gebildeten Kapitals in eine selbst genutzte Wohnung zu investieren.

Eine Wohnung in diesem Sinne ist eine Eigentumswohnung, ein Haus, eine Genossenschaftswohnung oder ein eigentumsähnliches oder lebenslanges Dauerwohnrecht (§§ 33, 39 WEG).

Bis zum Beginn der Auszahlungsphase § 92a I 1 oder 3 EStG

Bis zum Beginn der Auszahlungsphase ist der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag unmittelbar für die Anschaffung, Herstellung einer Wohnung oder dem Erwerb von Genossenschaftsanteilen nutzbar.

Angesammeltes Kapital

Das bis zur Verwendung angesammelte Kapital kann förderunschädlich in ein Eigenheim investiert werden.

Darlehen § 92 II EStG

Die Tilgungsleistungen eines Riester-Darlehens sind förderberechtigt.

Zu  Beginn der Auszahlungsphase § 92a I 2 EStG

Zu  Beginn der Auszahlungsphase ist der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag für die Entschuldung.

Förderschädliche Verwendung


Wohn-Riester

Regelmäßig tritt eine förderschädliche  Verwendung immer dann ein, wenn Förderberechtigte die selbstgenutzte Wohnung nicht nur vorübergehend aufgeben. Dies ist der Fall, wenn die Selbstnutzung länger als ein Jahr unterbrochen wird.

Ausnahmen gelten bei Tod und bei Scheidung.

Folgen

Bei einer förderschädlichen Verwendung werden die auf dem Wohnförderkonto gutgeschrieben Beträge komplett und ohne Abzüge dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet.

Heilung der förderschädlichen Verwendung

Wird  die Wohnung verkauft und das Guthaben des Wohnförderkontos reinvestiert tritt keine förderschädliche Verwendung ein. Die Reinvestition muss innerhalb von einem Jahr vor der Aufgabe der Selbstnutzung der bisher begünstigten Wohnung oder innerhalb von vier Jahren danach erfolgen.

Ebenso kann das Guthaben des Wohnförderkontos innerhalb eines Jahres auf einen anderen Riester-Vertrag eingezahlt werden.

Beruflich bedingter Umzug

Ist ein beruflich bedingter Umzug notwendig, kann man die riester-geförderte Wohnung für die Dauer des beruflich bedingten Umzugs vermieten oder unentgeltlich überlassen. Bei Eintritt des Rentenalters muss die Wohnung wieder selbst genutzt werden. Zudem muss das Nutzungsrecht auf die Zeit bis zur Wiederaufnahme der Selbstnutzung befristet sein. Die Nachweise für den beruflich bedingten Wegzug und der befristeten Überlassung sendet man an die Zulagenstelle.

Folgen

Bei einer schädlichen Verwendung werden die Zulagen aus dem Guthaben gestrichen.