Es gibt verschiedene riester-geförderte Vertragsformen. Jede dieser Varianten hat individuelle Vor- und Nachteile.

Klassische Rentenversicherung

Bausparriester

Darlehen

Banksparplan

Fondssparplan

Betriebliche Riester-Rente

Bei einer Riester-Rente im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge werden die Riester-Rente Beiträge aus dem Nettoeinkommen des Förderungsberechtigten geleistet. Praktisch werden die Beiträge danach zwar durch die staatlichen Riester Zulagen und ggf. einen steuerlichen Sonderausgabenabzug von der Einkommensteuer freigestellt. Das gilt aber im Gegensatz zur „normalen“ betrieblichen Altersvorsorge nicht für die Sozialversicherungsbeiträge. Auch die Riester-Rente in der Auszahlungsphase mit dem persönlichen Einkommsteuersatz zu versteuern.

Entscheidend ist: Bei der Riester Rente im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge sind auch in der Rentenphase noch einmal Sozialversicherungsbeiträge zu leisten. Der Rentner muss sogar die vollen Sozialabgaben alleine tragen, da er keinen Arbeitgeber hat, der den „Arbeitgeberanteil“ tragen muss.

Dagegen besteht keine Sozialabgabenpflicht auf die Rentenzahlungen eines privaten Riester Vertrags in der Auszahlungsphase! (Ausnahme: Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte). Die private Variante liefert daher im Rentenalter eine fast 20% höhere Auszahlung (Krankenkassensatz + Pflegeversicherungssatz) als die betriebliche Variante! Übersteigt bei einem Sparer die Höhe der staatlichen Zulagen den Vorteil, welcher sich durch eine Verminderung der Einkommensteuer ergeben hätte, fallen auf diesen Anteil sogar weder in der Anspar- noch in der Auszahlungsphase Sozialabgaben an.